Date: Thu, 28 Mar 2024 17:45:59 +0100 (CET) Message-ID: <1622610788.71.1711644359867@hilfe> Subject: Exported From Confluence MIME-Version: 1.0 Content-Type: multipart/related; boundary="----=_Part_70_2112951564.1711644359867" ------=_Part_70_2112951564.1711644359867 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Content-Location: file:///C:/exported.html
Die Geb=C3=BChrenordnung f=C3=BCr =C3=84rzte (GO=C3=84) regelt die Abrechn=
ung der =C3=A4rztlichen Leistungen au=C3=9Ferhalb der vertrags=C3=A4rztlich=
en Versorgung in Deutschland.
Approbierte =C3=84rzte d=C3=BCrfen in Deutschland keine selbst kalkulier= ten Honorare f=C3=BCr medizinische Leistungen verlangen, sondern sind nach = dem =C3=A4rztlichen Berufsrecht, konkretisiert durch die bundesverfassungsg= erichtliche Rechtsprechung, an die GO=C3=84 gebunden. Die GO=C3=84 regelt die Verg=C3=BCtung f=C3=BCr die b= eruflichen Leistungen der =C3=84rzte einschlie=C3=9Flich Entsch=C3=A4digung= en und Auslagenersatz, die nach den Regeln der =C3=A4rztlichen Kunst f=C3= =BCr eine medizinisch notwendige =C3=A4rztliche Versorgung erforderlich sin= d. Leistungen, die =C3=BCber das Ma=C3=9F einer medizinisch notwendigen =C3= =A4rztlichen Versorgung hinausgehen, d=C3=BCrfen nur berechnet werden, wenn= sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
Eine nach den Vorschriften der GO=C3=84 erstellte Privatliquidation erha= lten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Kranke= nversicherung versichert oder unversichert sind und ihre Behandlung selbst = bezahlen als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller= Gesundheitsleistungen (IGeL) oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens= .
Das Geb=C3=BChrenverzeichnis ist unterteilt in 16 fachgebietsbezogene Ab= schnitte. In diesen Abschnitten werden m=C3=B6gliche Leistungen des Arztes = durch Ziffern definiert.
Neben den Ziffern existieren Buchstaben; sie stehen f=C3=BCr die Zuschl= =C3=A4ge. So bedeutet z. B. Zuschlag B "Zuschlag f=C3=BCr in der = Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen".
In der GO=C3=84 ist auch geregelt, welche Ziffer der Arzt nicht zu= sammen mit anderen Ziffern abrechnen darf.
Innerhalb eines Geb=C3=BChrenrahme= ns zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Geb=C3=BChrensatzes= sind die Geb=C3=BChren unter Ber=C3=BCcksichtigung der Schwierigkeit und d= es Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umst=C3=A4nde bei der Aus= f=C3=BChrung nach billigem Ermessen zu bestimmen (=C2=A7 5 GO=C3=84).
Der 2,3fache Geb=C3=BChrensatz bil= det die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. E= in =C3=9Cberschreiten dieses Geb=C3=BChrensatzes ist nur zul=C3=A4ssig, wen= n Besonderheiten dies rechtfertigen und m=C3=BCssen in der Rechnung gegen= =C3=BCber dem Zahlungspflichtigen verst=C3=A4ndlich und nachvollziehbar beg= r=C3=BCndet werden. Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgr= ad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Geb=C3=BChrensatz zu berechn= en. Aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Patienten kann d= er 3,5fache Geb=C3=BChrensatz auch =C3=BCberschritten werden (=C2=A7 2 GO= =C3=84).
Die wichtigsten Steigerungsfaktore= n sind:
=C3=84rztliche Leistung 1 - 2,3 fach =C3=84rztliche Leistung + Begr=C3=BCndung 2,3 - 3,5 fach Ultraschall z=C3=A4hlt auch hierzu=20 ----------------------------------------------- Technische Leistung 1,0 - 1,8 fach Technische Leistung + Begr=C3=BCnd. 1,8 - 2,5 fach zb R=C3=B6ntgen=20 ----------------------------------------------- Sachkosten zB Ampullen 1,0 fach ----------------------------------------------- Laborleistungen 1,15 - 1,3 fach
Der Arzt kann gem=C3=A4=C3=9F =C2=A7 6 Abs. 2 GO=C3=84 selbstst=C3=A4ndi= ge =C3=A4rztliche Leistungen, die in das Geb=C3=BChrenverzeichnis nicht auf= genommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichw= ertigen Leistung des Geb=C3=BChrenverzeichnisses berechnen. Die ausgesuchte= Analogleistung muss demzufolge der nicht in der GO=C3=84 abgebildeten Leis= tung gleichwertig, nicht gleichartig, also nicht inhalts=C3=A4hnlich sein. = Die Analogleistung muss den entsprechenden angemessenen Geldwert der nicht = enthaltenen Leistung widerspiegeln.