Betriebsstättennummer, neunstellige Nummer, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den Ort der Leistungserbringung (Betriebsstätte) eindeutig identifiziert. 

Die BSNR bezeichnet zum einen die Betriebsstätte als Ort, zum anderen ist sie primäre Identifikationsnummer für die Arztpraxis. Muss bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) angegeben werden. Sie ist unabhängig von der Personalzusammensetzung und ändert sich daher z. B. bei einem Arztwechsel in einer Gemeinschaftspraxis oder bei einem Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirkes (KV Regionen) nicht.

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