Erbringungsort: Für einige Gebührenordnungspositionen muss als Abrechnungsbegründung der Ort ihrer Erbringung bzw. der Standort des zu ihrer Erbringung verwendeten Gerätes dokumentiert werden.
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Erbringungsort: Für einige Gebührenordnungspositionen muss als Abrechnungsbegründung der Ort ihrer Erbringung bzw. der Standort des zu ihrer Erbringung verwendeten Gerätes dokumentiert werden.
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