In der Gruppe “Chirurgie” sind besondere Ziffernzusätze zusammengefasst, die etwa als Begründungen bei vor- oder nachstationären Behandlungen angegeben werden müssen.
Komplikation: Für die Abrechnung einiger Gebührenordnungspositionen im Bereich Chirurgie ist es erforderlich, dass aufgetretene Komplikationen dokumentiert werden. Revisionen und Zweiteingriffe wegen Wundinfektionen und postoperativen Komplikationen sind nur unter Angabe des Erst-OPDatums, der aufgetretenen Komplikation und der ICD-10-Codierung abrechenbar.
OP-Datum: Für EBM-Leistungen des Abschnitts 31.4. (postoperative Behandlungskomplexe) hat der abrechnende Vertragsarzt das Datum des zu Grunde liegenden operativen Eingriffes zu dokumentieren.
Schnitt-Naht-Zeit: Zusätzliche operative Eingriffe zum Haupteingriff einer Kategorie können nur als Simultaneingriff (vom Haupteingriff unterschiedliche Diagnose und gesonderter operativer Zugangsweg) berechnet werden. Das bedeutet, dass neben einem Haupteingriff einer bestimmten Kategorie ein Simultaneingriff nur mit einer Zuschlagsposition entsprechend der Dauer des Eingriffs berechnet werden kann. Der weitere Eingriff muss somit mehr als 15 Minuten zusätzlich zur Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes dauern, um einmal einen Simultaneingriff abrechnen zu können. Bei der Berechnung von Zuschlagspositionen für Simultaneingriffe ist die gesamte Operationsdauer (Gesamt-Schnitt-Naht-Zeit) im Feld “Schnitt-Naht-Zeit” zu dokumentieren.