In der Gruppe “Poststationär” sind Begründungen zusammengefasst, die bei dieser Art der Behandlung angegeben werden müssen.
Zusatzkennzeichen Poststationär: Werden Leistungen in Folge einer stationären Behandlung erbracht (z.B. Wundkontrolle), müssen diese mit diesem Kennzeichen versehen werden.
Aufnahme- und Entlassdatum: Für einige Gebührenordnungspositionen im Bereich der Postoperativen Behandlungskomplexe müssen als Abrechnungsbegründung das Aufnahme- und das Entlassdatum des betreffenden stationären Aufenthaltes angegeben werden.