Art der Untersuchung: Für einige Leistungen im diagnostischen Bereich muss angegeben werden, was untersucht wurde. Dies betrifft insbesondere "ähnliche" Untersuchungen, die in der Leistungsbeschreibung der entsprechenden Gebührenordnungsposition nicht vorgesehen ist, für die aber keine eigenständige Gebührenordnungsposition vorhanden ist. In diesen Fällen muss die abzurechnende Leistungsziffer um die Art der Untersuchung ergänzt werden, beispielsweise die Erregerart und die Art der Färbung bei mikroskopischen Untersuchungen, die Substanz(en) oder Substanzgruppe, der Antikörper oder die Antikörperspezifität, der Krankheitserreger oder das Antigen. Es ist eine Angabe zulässig.

  • No labels