Das Release 135 enthält die Aktualisierungen für das erste Quartal 2025:

  • Aktuelle Daten für Heilmittelkatalog mit aktuellen Preisen, Hilfsmittelverzeichnis und DIGA-Verzeichnis
  • Korrektur des Barcodes für Muster 12
  • Erweiterung der Erfassung und Übertragung des „Hash-Strings“ nach erfolgreicher Eintragung eines eingesetzten Implantats für das Implantateregister des BMG. Ein bzw. mehrere Hash-Strings werden nun als Begründung zur Leistung 01965 erfasst.
  • Aktualisierung des eDMP Herzinsuffizienz

Im Rahmen der Rezertifizierung unserer Arzneimitteldatenbank haben wir umfangreiche Änderungen, Verbesserungen und Korrekturen an der Arzneimittelsuche, -auswahl und -verordnung vorgenommen. Die meisten Veränderungen betreffen die Arzneimittelsuche und ihre Trefferlisten.

  • Die KBV-Anforderungen zur Arzneimittelverordnung schreiben mittlerweile vor, dass eine Verordnung mit einer "leeren" Dosierung (also z.B. "0-0-0-0") nicht mehr zulässig ist. Daher waren wir gezwungen, in der Arzneimittelverordnung eine neue verpflichtende Auswahl einzufügen, mit der Sie die Dosierung des zu verordnenden Arzneimittels explizit angeben müssen.
  • Existieren für ein Arzneimittel ein Rote-Hand-Brief oder Schulungsunterlagen, wird ihnen dies bereits in der Trefferliste der Suche angezeigt. In den Arzneimitteldetails können die Rote-Hand-Briefe bzw. die Schulungsunterlagen abgerufen und vollständig eingesehen werden.
  • Wird im Medikationsplan eine sehr lange Freitextdosierung angegeben, wird diese nun in eine gebundene Zusatzzeile umgewandelt.

Außerdem haben wir diese Punkte verbessert:

  • Erstellung und Übermittlung der Patientendaten beim Versand von E-Arztbriefen. Einige Praxen haben uns die Rückmeldung gegeben, dass die Patientendaten bei Empfänger nicht korrekt verarbeitet werden. 
  • Handling von mehreren SMC-B-Karten für Praxisgemeinschaften z.B. beim Einlesen von Versichertenkarten
  • Änderung von Heilmittelverordnungen: wurde eine Heilmittelverordnung erstellt, kann die einzelne Verordnung bislang nur storniert werden. Es ist jetzt möglich, als neue Aktion eine vorhandene Verordnung zu ändern. dabei wird eine neue Verordnung mit den Daten der zu ändernden Verordnung vorbelegt. Die vorhandene Verordnung, auf der die Änderung basiert, wird storniert. Die verordneten Einheiten der geänderten Verordnung dürfen nicht in die  Gesamtzählung eingerechnet werden. Dafür müssen die Einheiten der neuen Verordnung gezählt werden. So kann die Änderung jederzeit nachgewiesen werden.
  • Erweiterung der Auswahlliste für die Fachrichtungen beim Erstellen einer Überweisung
  • Korrektur der Kollegensuche - diese ist nun wieder voll funktionsfähig
  • Korrektur für die Anzeige der CAVE-Einträge am Kopf der Patientenakte
  • Aktualisierung der verfügbaren Corona-Impfungen inkl. der Leistungsziffern für die Impfdokumentation
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