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Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten. 

 für weitere Informationen beachten Sie bitte die Seite der KBV → http://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php


Sie benötigen unsere Zertifikate für Ihre KV?

Dann laden Sie sich unsere Konformitätserklärung ganz einfach herunter. Sie müssen nur noch Ihre BSNR und Ihre Praxisbezeichnung einfügen und können diese zu Ihrer KV senden. 



Anforderungen zur Durchführung einer Videosprechstunde

Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde:

→ Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen → Download Einwilligungserklärung Patient.pdf.

→ Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.

→ Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.

→ Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.

→ Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.



Hier finden Sie weitere Informationen zur Videosprechstunde Ihrer jeweiligen KV

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