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Download Handbuch RED connect


Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der KBV.

Beantragung

In einigen KV-Bereichen müssen Sie einen Antrag bei Ihrer KV stellen, wenn Sie Videosprechstunden durchführen möchten. Wir haben versucht, die Antragsformulare der KVen für Sie vorausgefüllt bereit zu stellen. Wenn das für Sie passende Formular hier nicht dabei ist, müssen Sie dieses von Ihrer KV erbitten und uns zur Unterschrift zukommen lassen. 


Eine allgemeine Bestätigung/Konformitätserklärung für Ihre KV für Sie zum Download vorbereitet: Bestätigung Videosprechstunde 

Selbstauskunft nach §31b Bundesmantelvertrag: Download Selbstauskunft Videosprechstunde

Eine Einwilligungserklärung für Patienten haben wir für Sie vorbereitet: 

ADV-Vertrag, den Sie mit uns abschließen: RED ADV-Vertrag.pdf

Antrag zur Löschung Ihrer Daten - wenn Sie RED connect nicht mehr verwenden möchten, können Sie mit diesem Dokument die Löschung Ihrer Daten beantragen.

Zertifizierung nach Anlage 31b zum BMV-Ä

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich kurzfristig darauf geeinigt, die bestehenden Begrenzungsregelungen zur Anzahl von ausschließlichen Video-Behandlungsfällen im zweiten Quartal auszusetzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, mehr Patientenkontakte über die Videosprechstunde abzuwickeln. Alle Informationen finden Sie auf der Sonderseite der KBV zum Thema Videosprechstunde.


KV Baden-Württemberg (KVBW)

KV Bayerns (KVB)

KV Berlin (KV Berlin)

KV Brandenburg (KVBB)

KV Bremen (KVHB)

KV Hamburg (KVH)

KV Hessen (KV Hessen)

KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

KV Niedersachsen (KVN)

KV Nordrhein (KVNO)

KV Rheinland-Pfalz (KV RLP)

KV Saarland (KV Saarland)

KV Sachsen (KVS)

KV Sachsen-Anhalt (KVSA)

KV Schleswig-Holstein (KVSH)

KV Thüringen (KV Thüringen)

KV Westfalen-Lippe (KVWL)


Allgemeine Fragen

Ja und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen finden wir, dass Telemedizin ein nützliches Werkzeug für den ärztlichen Alltag ist, und wir möchten, dass diese Technologie allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht. Weil der Datenstrom der Videosprechstunde direkt zwischen den Teilnehmern fließt, fallen für uns keine Verbindungskosten an. Und letztlich möchten wir Sie mit uns und unseren anderen Produkten (unserer modernen Arztsoftware und unserem sorgenfreien Telematik-Anschluss) bekannt machen. Es gibt keine Werbung, und Ihre Daten werden von uns ausschließlich dazu verwendet, mit Ihnen zu kommunizieren.

Und im Gegensatz zu vielen Angeboten am Markt bleibt RED connect basis dauerhaft kostenlos

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat für die Videosprechstunde besondere Anforderungen vorgegeben und prüft regelmässig alle zwei Jahre, ob diese eingehalten werden. Wir haben im Mai 2020 die Rezertifizierung erneut bestanden - damit erfüllt die RED connect Videosprechstunde auch in den kommenden Jahren die Anforderungen der KBV und kann für gesetzlich Versicherte abgerechnet werden → Prüfbescheinigung

Im Juli 2020 wurde die RED connect Videosprechstunde um die Möglichkeit, Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern durchzuführen erweitert. Für diese Konferenzen gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie für die Videosprechstunde zwischen zwei Teilnehmern.

Diese Funktion wurde zunächst kostenlos innerhalb unserer RED connect basis-Version veröffentlicht. Ab dem 25.11.2020 wird die Konferenzfunktion kostenpflichtig im Rahmen unseres Upgrade-Paketes RED connect plus angeboten.


Nähere Informationen zur Konferenzlösung finden Sie hier in dem entsprechenden Handbuch oder in unserem Video-Tutorial : 

Download Handbuch RED connect Konferenz


Die Videosprechstunde ist technisch so gestaltet, dass der Datenstrom der eigentlichen Sprechstunde direkt zwischen den Geräten der Teilnehmer ausgetauscht wird (sog. "Peer-to-Peer-Verbindung"). Damit schließt man aus, dass der Datenstrom über Server geleitet wird, an denen Dritte den Datenstrom mitlesen könnten. Dies ist einer der Sicherheitsmechanismen, mit denen Ihr Berufsgeheimnis bei der Videosprechstunde geschützt wird. Da kein Server in die Verbindung involviert ist, besteht von dieser Seite zugleich auch keine technische Beschränkung. 

Genaue Kosten können wir Ihnen leider nicht nennen, da diese von vielen Faktoren abhängen
- das benötigte Datenvolumen hängt natürlich zuerst von der Dauer des Gesprächs ab
- die Qualität der Videoverbindung passt sich an die verfügbare Bandbreite an. Ist diese gut (z.B. bei guter Netzanbindung), wird mehr Datenvolumen benötigt
- die Kosten des Datenverbrauchs wird natürlich auch vom vorliegenden Mobilfunkvertrag bestimmt

Sie können Ihre Patienten beispielsweise fragen, ob sie Videos über ihr Mobilgerät streamen. Wenn dies der Fall ist, dann sollte eine Videosprechstunde kein Problem darstellen.
Ist eine WLAN-Verbindung vorhanden, sollte natürlich immer diese verwendet werden. Dass eine Videokonsultation natürlich nicht im öffentlichen Raum stattfinden sollte, versteht sich ja von selbst.

Der Gesetzgeber schreibt in der Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V vor, dass die Übertragung der Videosprechstunde über eine Peer-to-Peer-Verbindung ohne Nutzung eines zentralen Servers erfolgen muss. Dadurch wird es Dritten unmöglich gemacht, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten wie beispielsweise Skype oder WhatsApp nicht angeboten, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden

Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde
  • Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
  • Die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung müssen eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
  • Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
  • Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.

Die vom Gesetzgeber geforderte Peer-to-Peer-Verbindung lässt sich aktuell technisch zuverlässig nur zwischen zwei Teilnehmern herstellen. Für eine Konferenz zwischen mehreren Teilnehmern muss die Verbindung über einen zentralen Server hergestellt werden. Daher haben wir unsere Videosprechstunde aktuell auf zwei Teilnehmer beschränkt. 

Wir stehen aktuell in Verbindung mit der KBV, um hier schnellstmöglich eine gesetzeskonforme Lösung herbeizuführen. Zugleich sind wir aktuell bereits mit der Entwicklung für diese Funktion beschäftigt. Wir geben Bescheid, sobald hier eine Lösung vorliegt. 

In einer RED connect Videosprechstunde können Sie immer nur mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen, der Ihnen dazu vorab einen Termin und einen Zugangscode übermittelt hat. Um eine Videosprechstunde durchzuführen, müssen Sie sich daher vorab an Ihren behandelnden Arzt oder Ärztin wenden. 

Nein. Unter dem begriff "Cloud" versteht man ja lediglich, dass Rechner, auf denen Daten gespeichert werden (Server), in einem Rechenzentrum stehen und dass sich ein Anbieter um sie kümmert. Beim "Kümmern" unterscheiden wir noch zwischen der reinen Versorgung mit Strom, Internet und Schutz vor Feuer, Wasser, Einbruch, und der Verwaltung der auf dem Server installierten Datenbanken und Software. Alle Patientendaten werden in RED Ende-zu-Ende-verschlüsselt, können also ausschließlich von Ihnen im Klartext gelesen werden, und nur dann, wenn Sie mit den Daten arbeiten. Wir selbst dürfen und können Ihre Daten nicht lesen.

Die Strecke, die die Daten zurücklegen, ist Ihr Rechner in Ihrer Praxis <-> Internet <-> Rechenzentrum.Der Ausfall der Rechenzentren ist höchst unwahrscheinlich. Die Daten werden in den  Rechenzentren redundant auf unseren Server-Farmen abgelegt, d.h. der Ausfall eines Servers wird automatisch kompensiert. Die Server stehen in einem sicheren Rechenzentrum mit verschiedenen Einrichtungen zur Erhaltung der Datensicherheit wie Notstromversorgung (über Tage) und redundanter Internetanbindung direkt am deutschen Internetknoten. Durch diese Aufstellung erreichen wir eine maximale Verfügbarkeit. Hier können lediglich echte Extremereignisse wie eine Sintflut oder ein Meteoriteneinschlag zu einem Totalausfall führen.Die Verbindung zwischen Rechenzentrum und Praxis über das Internet könnte ausfallen. Die Netz-Architektur des Internet-Backbones ist speziell dafür ausgelegt und kann den Ausfall einzelner Verbindungen kompensieren. Wenn hier Unterbrechungen vorkommen, dann in der Regel auf der "letzten Meile", wenn z.B. die Kabelverbindung bei Bauarbeiten durchtrennt wird. Hier kann man sich, wenn vorhanden, durch redundante Anbindung (z.B. Internet über Telekom-Leitung und Fernsehkabel oder Telekom-Leitung und Mobilfunk) absichern. Fällt die Internet-Verbindung zwischen Praxis und Rechenzentrum aus, bleiben die auf den Servern im Rechenzentrum gespeicherten Daten davon unberührt. 


Unser Vertragsverhältnis

Wenn Sie sich als Benutzer unserer Videosprechstunde registrieren, erheben wir einige Daten, um Ihre Praxis und Sie zu identifizieren - wir müssen schließlich wissen, wer unsere Nutzer sind. Diese Daten verwenden wir ausschließlich, um mit Ihnen zu kommunizieren.

Bereits das bloße Bestehen einer Arzt-Patienten-Beziehung fällt unter das Berufsgeheimnis. Daher verschlüsseln wir alle Daten, die Sie im Rahmen der Videosprechstunde erfassen, kryptographisch mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das bedeutet, dass nur Sie den kryptographischen Schlüssel haben und damit in der Lage sind, diese Daten im Klartext zu sehen. Dadurch schützen wir Ihr Berufsgeheimnis (§203 StGB), und Patienten nutzen die Videosprechstunde vollkommen anonym. Ihre Identität ist ausschließlich ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bekannt. Wie das genau funktioniert, haben wir hier beschrieben: https://www.redmedical.de/sicherheit/

Der Datenstrom, der bei der Durchführung der Videosprechstunde erzeugt wird, läuft über eine sogenannte "Peer-to-Peer"-Verbindung direkt zwischen Ihrem Gerät und dem Gerät Ihrer Patientin oder Ihres Patienten. Es ist Dritten (und auch uns) nicht möglich, diesen Datenstrom zu verfolgen. Diese Anforderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und unterscheidet die Videosprechstunde von anderen Anbietern wie z.B. WhatsApp oder Skype.

Die Termine für die Videosprechstunde werden im Verwaltungsteil von RED connect gepflegt. Daher ist keine Schnittstelle zur Arztsoftware erforderlich. Wenn Sie unsere Arztsoftware RED medical verwenden, können Sie einen neuen Termin für eine Patientin oder einen Patient erstellen, und von dort direkt in die Videosprechstunde gelangen.

RED connect funktioniert unabhängig von einer Arztsoftware und kann auch genutzt werden, wenn gar keine keine Arztsoftware vorhanden ist. Da RED connect über den Webbrowser aufgerufen wird, kann es auch parallel auf dem gleichen Rechner betrieben werden wie die Arztsoftware. 

In unserer Arztsoftware RED medical ist die Videosprechstunde bereits komfortabel in den Aufgaben integriert. Eine Videosprechstunde planen Sie hier mit einem Klick → Erlkönig - Videosprechstunde

Sie möchten uns verlassen? Das finden wir sehr schade. Dennoch können Sie Ihren Account kündigen und alle Ihre erfassten Daten endgültig löschen. 


Hierfür gehen Sie über das Menü “Stammdaten” in den Bereich “Rechnungsdaten” und wählen in der Übersicht “Vertrag” aus.


In diesem Bereich wird Ihnen Ihr aktueller Vertrag angezeigt. Klicken Sie auf den Link “Vertrag kündigen und Daten löschen”.



Es öffnet sich ein Dialog, in dem Sie uns bestätigen, dass Sie Ihr Benutzerkonto und alle von Ihnen erfassten Daten nach Ablauf der Kündigungsfrist (3 Monate zum Quartalsende) unwiderruflich löschen wollen.

Klicken Sie den  Button “KÜNDIGUNG BESTÄTIGEN”, ist die Kündigung aktiviert. Sie erhalten zusätzlich eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.



Widerruf der Kündigung


Sie können selbstverständlich, innerhalb der 3 monatigen Kündigungsfrist, Ihre Kündigung und somit das Löschen all Ihrer Daten widerrufen. 

Hierfür aktivieren Sie ebenfalls im Bereich <Vertrag>, im blauen Hinweisfeld, den Link “Kündigung widerrufen”.



Es öffnet sich ein Dialog, indem Sie uns über den Button “KÜNDIGUNG WIDERRUFEN”bestätigen, dass Sie Ihre Kündigung zurücknehmen wollen. Bitte beachten Sie, dass auch die Kündigungsfrist zurückgesetzt wird.  



Sie erhalten zusätzlich eine Bestätigungsemail über den erfolgreichen Widerruf der Kündigung.







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