Eine Behandlung/Mitbehandlung in einer für das Diabetische Fußsyndrom qualifizierten Einrichtung ist mindestens erforderlich bei:
Fuß-Läsion mit oberflächlicher Wunde mit Ischämie und bei allen tiefen Ulcera (mit oder ohne Wundinfektion, mit oder ohne Ischämie) sowie bei Verdacht auf Charcot-Fuß.
Wenn Sie selbst für die Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms qualifiziert sind und Ihre Patientin oder Ihren Patienten daher nicht überweisen, geben Sie bitte „Ja“ an.“