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Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten. 

Stand 01.10.2018 - für weitere Informationen beachten Sie bitte die Seite der KBV → http://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php




Durchführung Videosprechstunde


Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde

  • Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
  • Der Klarname des Patienten muss für den Arzt erkennbar sein.
  • Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
  • Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.

Abrechnungsvoraussetzungen


Videosprechstunden für gesetzlich Versicherte können aktuell über EBM nur bei bestimmten Anlässen und von bestimmten Arztgruppen abgerechnet werden.

  • Visuelle postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde

  • Visuelle Verlaufskontrolle einer/von Dermatose(n), auch nach strahlentherapeutischer Behandlung
  • Visuelle Verlaufskontrolle einer/von akuten, chronischen und/oder offenen Wunden
  • Visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen/-störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, auch nervaler Genese, als Verlaufskontrolle
  • Beurteilung der Stimme und/oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
  • Anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle


Folgende Fachärzte dürfen ab 1. April 2017 Videosprechstunden durchführen und abrechnen:

  • Hausärzte

  • Kinder- und Jugendärzte
  • Anästhesisten
  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Hals-Nasen-Ohrenärzte
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
  • Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
  • Orthopäden
  • Gynäkologen
  • Dermatologen
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Psychiater
  • Urologen
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin
  • Strahlentherapeuten


EBM-GOP


Videosprechstunden sollen eine persönliche Vorstellung in der Praxis nicht ersetzen. Die Konsultation ist deshalb Inhalt der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale und somit nicht gesondert berechnungsfähig.


01450 Technik- und Förderzuschlag

Zuschlag von 4,21 Euro für jede Videosprechstunde. Wird für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal gezahlt, auch mehrmals im Behandlungsfall.


01439 Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde

Sucht ein Patient oder eine Patientin in einem Quartal nicht die Praxis auf, und wird stattdessen eine Videosprechstunde durchgeführt, kann die GOP 01439 (Bewertung 88 Punkte) abgerechnet werden. Die GOP kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegutachtung.

Außerdem wurde für eine Reihe von GOP, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, vereinbart, dass einer dieser Kontakte auch in einer Videosprechstunde stattfinden kann. Dies gilt für folgende GOP: 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330, 18340.

→ Abrechnung der Videosprechstunde > Artikel im Allgemeinarzt online 

→ Informationsblatt der KBV (PDF)

Beantragung


KV Bayerns

Infoblatt Videosprechstunde


KV Berlin

Antragsformular für teilnehmende Praxen


KV Niedersachsen

Antragsformular


KV Nordrhein

Merkblatt Teilnahme an der Videosprechstunde


KV Rheinland-Pfalz

Die Durchführung der Videosprechstunden muss bei der KV RLP beantragt werden.

Antragsformular


KV Sachsen

Antragsformular


KV Thüringen

Antragsformular


KV Westfalen-Lippe

Die Durchführung von Videosprechstunden ist mit diesem Formular zu beantragen.



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