Auswahl Chipkarten-Ersatzverfahren/Scheinerfassung: Mit dem Chipkarten-Ersatzverfahren erfassen Sie die Daten eines regulär versicherten Patientin oder Patienten. Das Ersatzverfahren findet gemäß den Bestimmungen der KBV dann Anwendung, wenn

  • dem Arzt lediglich ein gültiger Überweisungsschein (z.B. Einsendepraxen), nicht aber die Versichertenkarte zur Verfügung steht,

  • der Versicherte darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse oder der Versichertenstatus geändert hat, die Versichertenkarte dies aber noch nicht berücksichtigt,

  • die Versichertenkarte oder das Lesegerät defekt sind,

  • die Versichertenkarte nicht benutzt werden kann, weil für Hausbesuche kein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht.

Ist der Patient dagegen bei einem sonstigen Kostenträger versichert, der keine Versichertenkarten ausgibt (z.B. Bundeswehr, Sozialbehörden und Asylstellen), ist die Auswahl “Scheinerfassung” zu wählen.


  • No labels