Alle Arzneimittel, die Sie für einen Patienten oder eine Patientin verordnen, werden im Rezeptmanager gesammelt. In dieser Funktion können Sie die vorhandenen Rezepte bearbeiten und ausdrucken.

Den Rezeptmanager können Sie auf verschiedene Weisen aufrufen, zum Beispiel über den Link Rezeptdruck aus einer Aufgabenliste oder aus der Medikationsübersicht des Patienten.




Der Rezeptmanager zeigt Ihnen alle Rezepte, die noch nicht gedruckt wurden. Sie können die Einstellungen der Rezepte vor dem Ausdruck noch anpassen.

Gebührenpflichtig - ob der aktuelle Patient oder die Patientin Zuzahlungen zu Arzneimitteln leisten muss, ergibt sich normalerweise aus dem auf der Versichertenkarte gespeicherten Versicherungsverhältnis und muss nicht geändert werden. RED zeigt Ihnen den aktuellen Status an, den Sie hier in begründeten Fällen ändern können.


Wirkstoffverordnung - alternativ zum Handelsname eines verordneten Präparates können Sie auf dem Rezept auch nur dessen Wirkstoffnamen angeben. Damit überlassen Sie die Auswahl des konkreten Präparates der Apotheke. Um die Interaktionsprüfung zu ermöglichen, wird in der Medikationsübersicht aber weiter das Präparat aufgeführt, das Sie ausgesucht haben.


Ausstellungsdatum - das Datum der Ausstellung wird im Personalienfeld angegeben. Es wird mit dem aktuellen Datum vorbelegt und muss in der Regel nicht geändert werden.


Sonstiges


Sprechstundenbedarf - Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Bei der Anforderung von SSB sind die gemäß Anlage 1 der SSB-Vereinbarungen aufgeführten Mittel verordnungsfähig. SSB wird  grundsätzlich einmal im Quartal auf Muster 16 (Kassenrezept) mit Angabe „9“ im Markierungsfeld angefordert.

Noctu - Werden Arzneimittel im Notdienst aus der Apotheke abgeholt, wird eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro fällig. Sie ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte vorgelegt oder Arzneimittel gekauft werden. Die Notdienstgebühr darf in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr.

Kreuzt der Arzt auf dem Rezept das Kennzeichen "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Das Rezept muss aber unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden.


Positionen



Für jede Position des Rezepts können Sie nun die finalen Eigenschaften für die Substitution ("Aut-idem-Kreuz") sowie die Wirkstoffverordnung einstellen. Außerdem können Sie hier die Zuordnung des Arzneimittels zum Rezept endgültig festlegen.

Eigenes Rezept - soll das Arzneimittel nicht zusammen mit den anderen Positionen, sondern auf einem eigenen Rezept des gleichen Typs verordnet werden, können Sie es mit einem Klick auf diesen Link verschieben.

Privatrezept - handelt es sich um ein Kassenrezept (Muster 16) und kann das Arzneimittel auch auf einem privaten Rezept verordnet werden, können Sie das Arzneimittel auf ein Privatrezept verschieben.

Grünes Rezept - kann das Arzneimittel auch auf einem grünen Rezept verordnet werden, können Sie das Arzneimittel auf ein grünes Rezept verschieben.

Vom Rezept löschen - soll das Arzneimittel doch nicht auf diesem Rezept verordnet werden, können Sie es löschen. Die Verordnung selbst wird dadurch nicht gelöscht, RED wird Ihnen das Arzneimittel weiterhin zur Verordnung anbieten.



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