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Neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können seit September 2020 auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. Hierzu bietet RED medical ab dem Release 88 eine neue Verordnungshilfe, die auf das vom BfArM zur Verfügung gestellte DIGA-Verzeichnis aufbaut. 

Um für eine Patientin oder einen Patienten eine DIGA zu verordnen, rufen Sie die Funktion "DIGA-Verordnung" auf. RED zeigt Ihnen eine Liste der aktuell beim BfArM gelisteten DIGAs auf. Sie können durch Eingabe von Suchbegriffen in dieser Liste nach passenden Applikationen suchen.

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