Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erstellen und mit KIM zu versenden, müssen Sie zunächst einmalig ein KIM-Konto einrichten und es dem Benutzer zuweisen, den Sie für Ihren Login in RED verwenden. Nachdem Sie den gewünschten Patienten ausgewählt haben, rufen Sie den Formulardruck für das Muster 01 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) auf.

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→ Erlkönig - Muster 01 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung


eAU erstellen und direkt versenden

Aus der aktuellen Episode des Versicherten wird der Kostenträger ermittelt. Bitte beachten Sie, dass derzeit elektronische AUs nur für gesetzlich Versicherte erstellt werden können. Für den Kostenträger wird dann aus dem KIM-Verzeichnisdienst ermittelt, ob dieser eine KIM-Adresse besitzt. Zusätzlich schaut RED, ob ein Heilberufsausweis (HBA) vorhanden ist, der zu Erstellung der digitalen Unterschrift benötigt wird. Nur wenn KIM-Empfängeradresse und Heilberufsausweis vorhanden sind und Ihrem RED Benutzer ein KIM-Konto zugewiesen ist, kann die Ausstellung einer eAU und der Versand über KIM erfolgen. Die gefundenen HBA und KIM-Konten werden Ihnen angezeigt. An dieser Stelle können Sie, wenn nötig, die Einstellungen des HBA (z.B. Aktivierung der Komfortsignatur) ändern und, sofern vorhanden, KIM-Sender- und/oder Empfängerkonto ändern.

Ist der elektronische Versand möglich, bestehen zwei Alternativen: 

  • direkte elektronische Unterschrift, sofortiger Versand und Ausdruck der Dokumente für Patient und Arbeitgeber
  • Ausdruck der Dokumente für Patient und Arbeitgeber und spätere Signatur/Versand der (gesammelten) AUs.


Sind die Voraussetzungen für die Erstellung und den Versand einer eAU gegeben, wird Ihnen zusätzlich zu den weiter vorhandenen Druckoptionen eine Schaltfläche eAU signieren und senden angezeigt. Sind die Daten der eAU vollständig, betätigen Sie diese Schaltfläche anstelle des Druck-Buttons.

Bis auf weiteres müssen Sie noch Dokumente für den Patienten ausgeben. Dazu bietet Ihnen RED im nächsten Schritt eine Auswahl der Drucker, die für das AU-Dokument eingerichtet sind.


Daneben erstellt RED im Hintergrund die Daten der elektronischen AU und fordert Sie, sofern die Komfortsignatur nicht aktiviert ist, am Kartenterminal zur Eingabe Ihrer HBA-Signatur-PIN (PIN-QES) auf. Nachdem Sie die PIN am Kartenterminal eingegeben haben, wird die eAU ohne weiteres Zutun versendet.

Die elektronische AU muss nicht zwingend sofort elektronisch unterschrieben und versendet werden. Es ist auch zulässig, die Patientendokumente auszudrucken und die Unterschrift bzw. den Versand am gleichen Tag vorzunehmen. In diesem Fall verwenden Sie den normalen Drucker-Knopf, um die Patientendokumente auszudrucken. RED speichert dann die eAU und merkt diese zum späteren Versand vor. Der Verstand der gesammelten eAUs erfolgt dann in der Übersicht der Verordnungen.

Übersicht eAU

Soll die eAU später versendet werden, öffnen Sie die Übersicht Offene Verordnungen.  Diese finden Sie z.B. durch Suche nach "#b verordnung". RED zeigt Ihnen eine Liste der eAUs der letzten 48 Stunden. 

Für jede eAU können Sie hier deren Druck- bzw. Versandstatus einsehen und Versand bzw. Druck erneut auslösen. Über die Option Alle noch nicht übermittelten AUs versenden können Sie alle hier angezeigten AU, die noch nicht verschickt wurden, zusammen versenden. Dabei verwendet RED die sogenannte Stapelsignatur, d.h. Sie müssen für alle eAU nur einmal Ihre PIN am Kartenterminal eingeben.

In der Übersicht der Verordnungen können Sie auch die Rückmeldungen zu den einzelnen eAU einsehen und kontrollieren. Die Verarbeitung der eAUs auf Seiten der Kostenträger kann bis zu 24 Stunden dauern. Gab es Fehler in den Dokumenten, erhalten Sie eine Rückmeldung, die Ihnen in dieser Übersicht angezeigt wird. Wird eine versandte eAU als fehlerhaft gemeldet, können Sie diese erneut versenden oder im Ersatzverfahren die benötigten Ausdrucke erstellen. 

Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. In einem solchen Fall kann sie dafür die GOP 40130 abrechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite der KBV




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