Patienten können im System grundsätzlich sowohl durch das Einlesen ihrer Versichertenkarten als auch über das Ersatzverfahren aufgenommen werden. |
Beim Ersatzverfahren werden alle Daten, die normalerweise auf der Versichertenkarte gespeichert sind, manuell in Eingabeformularen erfasst. Es findet gemäß den Bestimmungen der KBV dann Anwendung, wenn
Die manuelle Aufnahme kommt außerdem bei Patienten zum Einsatz, die von ihrem Versicherungsträger keine Versichertenkarte erhalten (z.B. bei Wehrpflichtigen).