Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der KBV.

Beantragung

In einigen KV-Bereichen müssen Sie einen Antrag bei Ihrer KV stellen, wenn Sie Videosprechstunden durchführen möchten. Wir haben versucht, die Antragsformulare der KVen für Sie vorausgefüllt bereit zu stellen. Wenn das für Sie passende Formular hier nicht dabei ist, müssen Sie dieses von Ihrer KV erbitten und uns zur Unterschrift zukommen lassen. 


Eine allgemeine Bestätigung/Konformitätserklärung für Ihre KV für Sie zum Download vorbereitet: Bestätigung Videosprechstunde

Selbstauskunft nach §31b Bundesmantelvertrag: Download Selbstauskunft Videosprechstunde

Nachweis_ips_Datenschutzcert.pdf


Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich kurzfristig darauf geeinigt, die bestehenden Begrenzungsregelungen zur Anzahl von ausschließlichen Video-Behandlungsfällen im zweiten Quartal auszusetzen. Damit besteht nun die Möglichkeit, mehr Patientenkontakte über die Videosprechstunde abzuwickeln. Alle Informationen finden Sie auf der Sonderseite der KBV zum Thema Videosprechstunde.


KV Baden-Württemberg (KVBW)

KV Bayerns (KVB)

KV Berlin (KV Berlin)

KV Brandenburg (KVBB)

KV Bremen (KVHB)

KV Hamburg (KVH)

KV Hessen (KV Hessen)

KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV)

KV Niedersachsen (KVN)

KV Nordrhein (KVNO)

KV Rheinland-Pfalz (KV RLP)

KV Saarland (KV Saarland)

KV Sachsen (KVS)

KV Sachsen-Anhalt (KVSA)

KV Schleswig-Holstein (KVSH)

KV Thüringen (KV Thüringen)

KV Westfalen-Lippe (KVWL)




Download Pressematerial

Hier finden Sie ergänzendes Download-Material zur Einbindung auf Ihrer Website oder Weitergabe an Ihre Patienten, darunter aktuelle Anleitungen für die Nutzung von RED connect sowie freigegebene Logos und Bilder.

Handbücher & Anleitungen

Logos

Bilder & Screenshots