Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde
Videosprechstunden für gesetzlich Versicherte können aktuell über EBM nur bei bestimmten Anlässen und von bestimmten Arztgruppen abgerechnet werden.
Visuelle postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde
Folgende Fachärzte dürfen ab 1. April 2017 Videosprechstunden durchführen und abrechnen:
Hausärzte
Videosprechstunden sollen eine persönliche Vorstellung in der Praxis nicht ersetzen. Die Konsultation ist deshalb Inhalt der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale und somit nicht gesondert berechnungsfähig.
01450 Technik- und Förderzuschlag
Zuschlag von 4,21 Euro für jede Videosprechstunde. Wird für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal gezahlt, auch mehrmals im Behandlungsfall.
01439 Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde
Sucht ein Patient oder eine Patientin in einem Quartal nicht die Praxis auf, und wird stattdessen eine Videosprechstunde durchgeführt, kann die GOP 01439 (Bewertung 88 Punkte) abgerechnet werden. Die GOP kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegutachtung.
Außerdem wurde für eine Reihe von GOP, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, vereinbart, dass einer dieser Kontakte auch in einer Videosprechstunde stattfinden kann. Dies gilt für folgende GOP: 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330, 18340.
→ Abrechnung der Videosprechstunde > Artikel im Allgemeinarzt online
KV Bayerns
KV Berlin
→ Antragsformular für teilnehmende Praxen
KV Niedersachsen
KV Nordrhein
→ Merkblatt Teilnahme an der Videosprechstunde
KV Rheinland-Pfalz
Die Durchführung der Videosprechstunden muss bei der KV RLP beantragt werden.
KV Sachsen
KV Thüringen
KV Westfalen-Lippe