Für gesetzlich Versicherte stehen grundsätzlich diese Episodenarten zur Verfügung:


Wenn Sie nicht alle vier Episodenarten auswählen können, kann es sein, dass in der aktuellen Betriebsstätte nicht alle Episodenarten zulässig sind. Für einige sonstige Kostenträger sind zudem nicht alle Episodenarten zugelassen (z.B. keine ambulante Behandlung für Kostenträger Bundeswehr). Haben Sie gar keine Episodenart zur Auswahl, überprüfen Sie bitte die Stammdaten der aktuellen Betriebsstätte.