Für jeden Patient und jede Patientin muss ein Geburtsdatum erfasst werden. Das Geburtsdatum hilft dabei, eine Person richtig zu identifizieren sowie deren Alter zu berechnen - wichtig z.B. bei der Festlegung, ob die Person Zuzahlungen leisten muss.
Bei einigen Personen ist das Geburtsdatum aber nicht vollständig bekannt. Muss eine solche Person im Ersatzverfahren erfasst werden, darf man das Geburtsdatum nicht einfach ergänzen, sondern darf nur die bekannten Teile erfassen. Um ein teilweise oder vollständig unbekanntes Geburtsdatum zu erfassen, müssen die unbekannten Teile in diesem Feld mit "0" erfasst werden. Ist beispielsweise nur das Geburtsjahr 1945 bekannt, muss das Geburtsdatum so erfasst werden: "00.00.1945".