Die Angabe eines Geschlechts ist im Ersatzverfahren Pflicht. Auf der Krankenversichertenkarte (KVK) ist das Geschlecht des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin nicht gespeichert weshalb Sie dies beim Einlesen einer KVK manuell angeben müssen.

Folgende Auswahlwerte stehen zur Verfügung:

Wird eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen, entfällt dieser Schritt.