Nachdem Patienten- und Versichertendaten eines gesetzlich Versicherten erfasst wurden, muss eine neue Episode angelegt werden. Diese definiert, wie später die Abrechnung des Patienten oder der Patientin erfolgen soll.

Für gesetzlich Versicherte stehen grundsätzlich diese Episodenarten zur Verfügung:

Wenn Sie nicht alle vier Episodenarten auswählen können, kann es sein, dass in der aktuellen Betriebsstätte nicht alle Episodenarten zulässig sind. Für einige sonstige Kostenträger sind zudem nicht alle Episodenarten zugelassen (z.B. keine ambulante Behandlung für Kostenträger Bundeswehr).