Für gesetzlich versicherte Patienten besteht die Verpflichtung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin, einmal im Quartal die Dauerdiagnosen des Patienten auf ihr Fortbestehen zu prüfen. Dazu zeigt RED Ihnen zum Abschluß des Ablaufs eine Übersicht der bestehenden Dauerdiagnosen des Patienten an. Sie haben hier diese Möglichkeiten: