Die Postleitzahl ist eine Zahlenkombination, die als Teil einer Adresse den postalischen Zustellort eingrenzt. Für eine Adresse muss immer eine Postleitzahl angegeben werden. Für eine Adresse in Deutschland muss RED Medical überprüfen, ob es sich um eine korrekte Postleitzahl handelt. Es dürfen nur Postleitzahlen eingegeben werden, die aus 5 Ziffern bestehen. Zusätzlich wird anhand von der KBV bereitgestellten Daten überprüft, dass es sich um eine zulässige Postleitzahl handelt - die Postleitzahlen für Großempfänger sind beispielsweise für eine Patientenadresse nicht zulässig. 

Die eingegebene Postleitzahl ist nicht gültig

Bitte prüfen Sie zunächst nach, ob die Postleitzahl tatsächlich korrekt eingegeben wurde und sich nicht ein Zahlendreher eingeschlichen hat. Wird die Postleitzahl trotz korrekter Eingabe weiter als ungültig angezeigt, können Sie die Adresse mit der vermeintlich ungültigen Postleitzahl trotzdem speichern.

  • Eine neu vergebene Postleitzahl, die von RED Medical noch als ungültig geprüft wird, würde nach dem entsprechenden Update der KBV als zulässig erkannt.
  • Eine ungültige Postleitzahl kann bis zur nächsten KV-Abrechnung noch korrigiert werden. Passiert dies nicht, wird RED Medical diese ungültige Postleitzahl in der KV-Abrechnung dann gemäß den Abrechnungsregeln ersetzen.
  • In der Privatliquidation kann eine ungültig Postleitzahl dazu führen, dass die Rechnungen nicht korrekt zugestellt werden können.


Die Postleitzahl ist Ihnen nicht bekannt

Bei Patienten mit einer ausländischen Adresse kann es vorkommen, dass Ihnen die Postleitzahl nicht bekannt ist. In diesem Fall schreiben Sie "unbekannt" in das Feld für die Postleitzahl. In der KV-Abrechnung wird RED Medical diese unbekannte Postleitzahl dann gemäß den Abrechnungsregeln ersetzen.

Die Postleitzahl wird als Teil der Adressdaten eines Patienten in der KV-Abrechnung in den Feldern 3112 für eine Strassenadresse bzw. 3124 für eine Postfachadresse übermittelt. In der Privatabrechnung wird sie ebenfalls als Teil der Adresse verwendet.