Möchten Sie die Videosprechstunde zur Behandlung gesetzlich Versicherter einsetzen, sind eine Reihe organisatorischer Hinweise zu beachten.
für weitere Informationen beachten Sie bitte die Seite der KBV → http://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php
Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde
KV Baden-Württemberg
Es muss keine Erklärung oder Genehmigung bei der KVBW eingereicht werden. Auf Nachfrage muss die Praxis den Einsatz der zertifizierten Software mit unserer Konformitätserklärung nachweisen können.
KV Bayerns
Die Durchführung von Videosprechstunden und die Abrechnung von Leistungen für Videosprechstunden muss mit diesem Formular beantragt werden. |
KV Berlin
Leistungen für Videosprechstunden dürfen erst erbracht und abgerechnet werden, nachdem die KV Berlin eine schriftliche Bestätigung erteilt hat. Für den Antrag ist dieses Antragsformular zu verwenden. Dem Antrag ist unsere Konformitätserklärung beizufügen. |
KV Brandenburg
Die KV Brandenburg verlangt von der Praxis die Vorlage der Konformitätserklärung mit der Quartalsabrechnung, in der die GOP 01450 und 01439 das erste Mal abgerechnet werden sollen.
KV Bremen
KV Hamburg
KV Hessen
KV Mecklenburg-Vorpommern
KV Niedersachsen
KV Nordrhein
Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn die Praxis per E-Mail unsere Konformitätserklärung bei der KVNO eingereicht hat.
→ Merkblatt Teilnahme an der Videosprechstunde
KV Rheinland-Pfalz
Die Durchführung muss bei der KV RLP mit diesem Antragsformular beantragt werden. Dem Antrag ist die spezielle Erklärung des zertifizierten Videodienstanbieters für Rheinland-Pfalz beizufügen. |
KV Saarland
KV Sachsen
Die Durchführung von Sprechstunden muss bei der KV Sachsen mit diesem Formular beantragt werden. Es enthält bereits die Konformitätserklärung. |
KV Sachsen-Anhalt
KV Schleswig-Holstein
Der KV ist ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung eines zertifizierten Systems vorzulegen (Konformitätserklärung)
KV Thüringen
KV Westfalen-Lippe