Art und Ausstattung der Beförderung: Rollstuhl, Tragestuhl, liegend

'Rollstuhl' ist anzukreuzen, wenn ein nicht gehfähiger Patient im eigenen Rollstuhl oder im Krankenfahrsessel befördert werden muss (Fahrzeug mit rollstuhlgerechter Ausstattung). 'Tragestuhl' ist anzukreuzen, wenn es sich um einen nicht gehfähigen Patienten handelt, der sitzend befördert werden kann. Das Feld 'liegend' ist anzukreuzen, wenn ein Patient ausschließlich liegend transportiert werden kann.