Die Grundpflege umfasst pflegerische Hilfen. Dazu zählen Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit, Ausscheidungen, Ernährung und die Körperpflege. Die im Rahmen der Grundpflege erforderlichen Maßnahmen sind ggf. im Feld „weitere Hinweise“ näher zu beschreiben. Die verordnungsfähigen Leistungen sind im  Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie (Nr. 1 – 4) aufgeführt und sind alle der Grundpflege zuzurechnen.
Die Festlegung der Häufigkeit und Dauer durch eine Pflegefachkraft ist bei dieser Leistung möglich. Bei Nr. 3 Ernährung darf die Häufigkeit und Dauer von der Pflegefachkraft nur für die orale Verabreichung bestimmt werden, nicht für die Verabreichung von Sondennahrung.