Der soziotherapeutische Betreuungsplan entsteht in Absprache zwischen dem behandelnden Vertragsarzt/Psychotherapeut dem soziotherapeutischen Leistungserbringer und dem Patienten und soll von allen unterschrieben werden. Er enthält die Therapieziele, die in Nah- und Fernziele unterschieden werden. Nahziele sind zum Beispiel die Steigerung der Belastungsfähigkeit oder die Verhinderung eines Krankenhausaufenthalts. Ein Fernziel ist zum Beispiel das Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit.