Wird für einen Patienten oder eine Patientin die Heilmittelverordnung aufgerufen, zeigt RED Ihnen zunächst, sofern vorhanden, eine Übersicht der bereits vorhandenen Verordnungen. 

Neue Verordnung

Um ein Heilmittel neu zu verordnen, können Sie nach Diagnosegruppe, Indikation oder dem Heilmittel suchen. 


Alternativ können Sie die gewünschte Diagnosegruppe auch aus dem Heilmittelkatalog auswählen.


Nach Auswahl der Diagnosegruppe müssen Sie die für die Verordnung relevante Diagnose auswählen - entweder aus den bereits vorhandenen Diagnosen oder durch Erfassung einer neuen Diagnose.


Im nächsten Schritt sind alle Angaben zur Verordnung zusammengefasst.


Leitsymptomatik


Frequenzauswahl


Therapieziele


Nachdem die Heilmittelverordung hinreichend spezifiziert ist, muss zum Schluß noch das bzw. die gewünschten Heilmittel ausgewählt werden.


Vorrangige Heilmittel


Ergänzende Heilmittel


Anzahl


Folgeverordnungen

Wurden diesem Patienten in der Vergangenheit bereits Heilmittel verordnet, zeigt RED Ihnen diese Verordnungen in einer Liste an. Mit Klick auf Neue Verordnung für diesen Verordnungsfall können Sie eine Folgeverordnung erfassen. Die weiteren Schritte sind identisch zu den dargestellten einer Erstverordnung.