Als Episoden werden in RED medical alle Versicherungsverhältnisse einer Patientin oder eines Patienten bezeichnet.

Die Episode ist die "administrative Klammer", der zu Abrechnungszwecken Leistungen und Diagosen zugeordnet werden.

Dadurch ist es möglich, dass eine Patientin oder ein Patient mehrere parallele Versicherungsverhältnisse haben kann, die unterschiedlich abgerechnet werden.

Während die Episodentypen für gesetzlich Versicherten vom Gesetzgeber definiert sind ("Scheinarten"), können Sie sich für Ihre private Abrechnung eigene Episodentypen erstellen. Über diese steuern Sie beispielsweise


Kurzname und Bezeichnung

RED medical verlangt von Ihnen bei der Erfassung vieler Stammdaten (z.B. für Ärzte, Benutzer oder Betriebsstätten), dass Sie für einen Datensatz zusätzlich einen sogenannten Kurznamen vergeben.

Der Kurzname wird in RED medical dann verwendet, wenn ein von Ihnen ausgewählter Wert angezeigt werden soll, aber nur wenig Platz zur Verfügung steht - beispielsweise in der Arztauswahl in der Kopfzeile. 

Ein Kurzname sollte nicht mehr als eine Handvoll Zeichen enthalten und möglichst sprechend sein.

Leistungserbringerart

Ermittlung der Steigerungsfaktoren

Über diese Einstellung wird gesteuert, ob die Steigerungsfaktoren für private Leistungen aus der Vertragsart des privaten Versicherungsverhältnisses ermittelt oder fest definiert werden sollen

Möchten Sie beispielsweise IGeL-Leistungen generell mit erhöhten Steigerungssätzen abrechnen, empfiehlt sich das Anlegen von zwei privaten Episodentypen - einen für die regulär private versicherten Patienten mit Option "Vertragsart" und einen für IGeL-Leistungen mit angepassten Steigerungssätzen. 


Gebührenordnungspositionen der GOÄ werden mit einem Multiplikator (Steigerungsfaktor) abgerechnet. Der Steigerungsfaktor soll die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Leistungserbringung sowie die besonderen Umstände bei der Ausführung berücksichtigen (§ 5 GOÄ). Ist eine Behandlung wegen der persönlichen Umstände des Patienten beispielsweise aufwändiger, etwa wenn der Patient die Anweisungen nicht richtig verstehen oder umsetzen kann, kann die Gesprächs- oder Untersuchungsleistung mit einem erhöhten Steigerungsfaktor angesetzt werden. Die Höhe des Steigerungsfaktors wird definiert durch:

Höchstsatzvereinbarung

Bei der Privatliquidation regelt § 5 GOÄ die Höhe der Steigerungsfaktoren. § 2 GOÄ (Abdingung) eröffnet die Möglichkeit, eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe festzulegen. Dies ist in einer besonderen Vereinbarung (Abdingung) mit dem Privatpatienten vertraglich festzulegen, wenn der vorgegebene Gebührenrahmen wegen eines besonderen Aufwands einer ärztlichen Leistung nicht ausreicht. 
RED medical warnt Sie normalerweise, wenn die sogenannten Höchstsätze der Steigerungsfaktoren für private Leistungen überschritten werden. Durch Setzen der Einstellung "Höchsatzvereinbarung" können Sie für den gewählten privaten Episodentyp diese Prüfung generell ausschalten. Dies empfiehlt sich beispielsweise, wenn Sie einen eigenen Episodentyp für die privaten Patienten definieren, mit denen Sie Abdingungen vereinbart haben.

Bankverbindung für private Abrechnung

Diese eingetragene Bankverbindung erscheint dann auf der Rechnung der gewählten privaten Episode.