Die regelmäßige Teilnahme an externen Qualitätskontrollmaßnahmen (Ringversuchen) stellt ein zentrales Prinzip zur Qualitätssicherung im medizinischen Labor dar.
Alle Ärzte, die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführen, müssen für festgelegte Laborleistungen einen Nachweis über ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch vorlegen.
Die Pflicht zur Teilnahme an externen Qualitätskontrollen entfällt, wenn diese Untersuchungen mit Unit-use-Reagenzien im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik
durchgeführt werden. In diesem Fall muss das verwendete Gerät und der Namen des Herstellers angegeben werden.
Vorgehen:
Vorgehen - Untersuchungen nur mit Unit-use-Reagenzien: