Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer erfordert im Hinblick auf ihre Bedeutung eine besondere Sorgfalt und darf deshalb nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung mit dem Muster 01 (AU) bescheinigt werden. 


Um für einen Patienten eine AU auszudrucken, rufen Sie zunächst den Formulardruck auf - beispielsweise durch Suche nach #f au im Suchfeld oder aus der Schnellauswahl auf der Übersichtsseite eines Patienten.



Erst- oder Folgebescheinigung - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erkennen lassen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt


Arbeitsunfall, dem D-Arzt zugewiesen - bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist „Arbeitsunfall/- folgen, Berufskrankheit“ anzukreuzen


Arbeitsunfähig seit - im Feld ist einzutragen, von welchem Tag an bei dem/der Versicherten nach dem von der Vertragsärztin/vom Vertragsarzt erhobenen Befund Arbeitsunfähigkeit besteht.


Arbeitsunfähig bis - im Feld ist das Datum einzusetzen, bis zu welchem auf Grund des erhobenen ärztlichen Befundes voraussichtlich Arbeitsunfähigkeit bestehen wird. Über die Schnellauswahl kann die Dauer in Tagen bzw. Wochen vorgewählt werden.


Festgestellt am - der Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich für den angegebenen Arbeitsunfähigkeitszeitraum ärztlich festgestellt wurde 





RED bietet Ihnen eine Auswahl aller Drucker an, denen das Formular Muster05 Abrechnungsschein zugeordnet wurde. In der Druckerzuordnung wird auch festgelegt, ob der Ausdruck als Blankoformular oder als regulärer Formulardruck auf einen Vordruck erfolgen soll.

→ Erlkönig - Arbeitsplatz - Drucker


Muster 01 als Blankoformular

Muster 01 als Vordruck