Die Unfallversicherung ist Teil der staatlichen Pflichtversicherungen. Ihre Aufgaben sind die Verhütung von Arbeitsunfällen, die Heilung von Unfallverletzten und die finanzielle Entschädigung für Unfallfolgen. Für alle Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Schüler-, Studenten- und Kindergartenunfälle sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig.
Alle Arbeitsunfälle werden nach Beendigung der Behandlung nach UV-GoÄ direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet.