Zur Abbildung komplexer bzw. zusammenhängender Krankheitsbilder sieht die ICD - Diagnoseklassifikation die Angabe von mehreren Diagnosekodes vor, um die Krankheit und den Leistungsumfang aufzuzeigen. 

Beispiel: Ein Typ-1-Diabetiker hat als Folgeerkrankung des Diabetes mellitus eine Augenerkrankung. Der Diabetes mellitus als zugrundeliegende Ursache wird dabei mit dem Kreuzkode E10.30 codiert, die Augenerkrankung als Manifestation mit den Sternkodes H36.0 bei Retinopathia diabetica oder H28.0 bei Diabetischem Katarakt.

Zur Verschlüsselung sind in diesen Fällen mindestens zwei ICD-Schlüsselnummern erforderlich, die als Primär- und Sekundärschlüsselnummern bezeichnet werden.

Wenn feste Kombinationen von Kreuz- und Sternkodes möglich sind, werden diese in der ICD-10-GM bereits angegeben. Aber auch Kombinationen darüber hinaus sind möglich. Jeder Kode der ICD-10-GM kann als führender Kode im Zusammenhang mit einem Sekundärkode genutzt werden, solange er keine Kennzeichnung als Sekundärkode mit einem „*“ oder „!“ hat. Die Ausrufezeichen-Schlüsselnummern haben die Funktion, einer Diagnose (Primärkode) weitere relevante Informationen hinzuzufügen. Die zusätzlichen Informationen, die durch die Angabe von AusrufezeichenSchlüsselnummern als Sekundärkodes verschlüsselt werden, komplettieren nicht nur die medizinische Aussage der Diagnosenkodierung, sondern kennzeichnen häufig auch den Schweregrad einer Erkrankung und können damit einen höheren Behandlungsaufwand abbilden