Einige staatliche Dienststellen haben eine besondere Fürsorgepflicht, da ihre Bediensteten erhöhten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind (z.B. Beamtinnen und -beamte im Polizeidienst und Justizvollzug, Berufsfeuerwehrleute und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr). Im Rahmen der freien Heilfürsorge übernehmen diese Dienststellen die Krankheitskosten, oder stellen einen eigenen medizinischen Dienst zur Verfügung. Im letzteren Fall müssen die Patienten im Krankheitsfall immer den eigenen ärztlichen Dienst konsultieren und können andere Ärzte nur im Notfall oder mit Überweisung konsultieren.

→ Informationen der KBV zur Versorgung von Angehörigen der Bundespolizei

→ Informationen der KBV zur Versorgung von Angehörigen der Bundeswehr