Die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenbeförderung zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung oder zur vor- oder nachstationären Behandlung ist ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse zulässig. Zusätzlich ist die Verordnung einer medizinisch notwendigen Krankenbeförderung aus „anderen Gründen“ zulässig:


Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen in der Regel genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnet werden, wenn diese zwingend medizinisch notwendig ist.