Für die Auswahl des Beförderungsmittels ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit des Einzelfalls maßgeblich, wobei insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Gehfähigkeit des Versicherten zu berücksichtigen ist. Das notwendige Beförderungsmittel ist anzukreuzen.
Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Eine medizinisch-fachliche Betreuung findet während der Fahrt nicht statt. Die Verordnung einer Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen ist nur zulässig, wenn der Patient die Ausnahmetatbestände für die Beförderung zu einer ambulanten Behandlung (vgl. 6. C) erfüllt oder als Hauptleistung eine stationäre Behandlung oder eine ambulante Operation erfolgt und die Benutzung aus medizinischen Gründen notwendig ist.
Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) benötigt oder voraussichtlich benötigen wird. Die fachliche Betreuung im KTW wird durch qualifiziertes nichtärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nichtnotfallpatienten ausgelegt.
Der Versicherte bedarf einer Rettungsfahrt, wenn er im Notfall aufgrund seines Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber) befördert werden muss. Ein Notfall liegt vor, wenn sich der Verletzte oder Erkrankte in Lebensgefahr befindet oder bei ihm schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, sofern er nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Hilfe erhält. Die Fahrten mit Rettungswagen oder Notarztwagen sowie Flüge mit dem Rettungshubschrauber werden über die jeweiligen Rettungsstellen angefordert.
Sollen andere Beförderungsmittel (z. B. Rettungshubschrauber) oder Berg-, Wasser- oder Hochseerettung verordnet werden, sind die erforderlichen Angaben auf der entsprechende Schreibzeile für „andere“ Beförderungsmittel einzutragen.