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Handelt es sich um einen Patient oder eine Patientin, die regelmäßig in der eigenen Praxis behandelt wird, muss eine Episode für den eigenen Patient (0101 Ambulante Behandlung) angelegt werden. Alle notwendigen Angaben sind in dem Schritt "Eigener Patient" zusammengefasst.

→ RED medical classic - Patienten und Episoden - Patienten über Versichertenkarte erfassen

→ RED medical classic - Patienten und Episoden - Ersatzverfahren - Versicherungsdaten


Nachdem Patienten- und Versichertendaten eines gesetzlich Versicherten erfasst wurden, muss eine neue Episode angelegt werden. Diese definiert, wie später die Abrechnung des Patienten oder der Patientin erfolgen soll.

Für gesetzlich Versicherte stehen grundsätzlich diese Episodenarten zur Verfügung:

  • Eigener Patient (Satzart 0101)  - Wird immer dann verwendet, wenn die Patienten in der eigenen Behandlung stehen
  • Überweisung (Satzart 0102) - Wird verwendet, wenn Patienten von einem anderen Arzt oder Ärztin mit einem Überweisung in die eigene Behandlung überwiesen wurden. Die Patienten legen bei der Aufnahme einen Überweisungsschein (Formular Muster 06) vor
  • Belegärztliche Behandlung (Satzart 0103) - Wird verwendet, wenn Patienten im Krankenhaus voll- oder teilstationär behandelt werden, ohne dass die Ärztin oder der Arzt dafür vom Krankenhaus eine Vergütung enthält
  • Notfall/Vertretung (Satzart 0104) - Zu verwenden für Patienten, die normalerweise nicht in der eigenen Behandlung stehen, sondern im organisierten ärztlichen Notfalldienst, im Rahmen einer Urlaubs- und Krankheitsvertretung für andere Kollegen oder in sonstigen Notfällen behandelt werden

Wenn Sie nicht alle vier Episodenarten auswählen können, kann es sein, dass in der aktuellen Betriebsstätte nicht alle Episodenarten zulässig sind. Für einige sonstige Kostenträger sind zudem nicht alle Episodenarten zugelassen (z.B. keine ambulante Behandlung für Kostenträger Bundeswehr). 


Eigener Patient (0101 ambulante Behandlung)

 

Scheinuntergruppe - sie dient u.a. zur Steuerung des Praxisbudgets. Gibt es für die ausgewählte Scheinart nur eine mögliche Scheinuntergruppe, so wird diese grau unterlegt angezeigt. Sie können hier keinen alternativen Wert auswählen.

Abrechnungsgebiet - mit dieser Auswahl geben Sie an, zu welchem Abrechnungsgebiet eine erbrachte Leistung eines Arztes gehört. Die Eingruppierung hat Auswirkungen auf die Abrechnung. Jede KV legt fest, welche Leistung zu welchem Abrechnungsgebiet gehört. RED zeigt Ihnen die jeweils zulässigen Abrechnungsgebiete an. Das Abrechnungsgebiet hängt von der gewählten Scheinuntergruppe ab.

Gibt es für die Auswahl des Abrechnungsgebietes nur eine Möglichkeit, wird dieses vorbelegt und grau unterlegt angezeigt. Sie können über den Link “Alle” aber immer auch ein Abrechnungsgebiet auswählen, welches in Ihrer KV nicht zulässig ist. RED wird Ihnen zwar eine Warnmeldung zeigen, Ihre Auswahl aber respektieren. Haben Sie ein unzulässiges Abrechnungsgebiet ausgewählt, kann es allerdings Probleme in der KV-Abrechnung geben.

Episode von-bis - diese Datumsangabe gibt die Gültigkeit des Behandlungsscheins an. In der Regel gilt ein Schein vom Datum des Einlesens bis zum Ende des Quartals, und dementsprechend wird RED diese Auswahlfelder vorbelegen. In einigen Fällen gibt es jedoch abweichende Gültigkeiten, die hier erfasst werden können.

Zuzahlungspflichtig - Trotz Wegfall der Praxisgebühr gelten für einige Leistungen des Gesundheitswesens weiterhin Zuzahlungen (z.B. für Rezepte). Legt die Patientin bzw. der Patient beim Einlesen der Versichertenkarte einen Befreiungsausweis vor, können Sie dies hier im System direkt vermerken. Diese Angabe wird dann beispielsweise beim Erstellen eines Rezeptes berücksichtigt. Die Zuzahlungsbefreiung endet spätestens mit dem Ende des Kalenderjahrs, so dass im abgelaufenen Jahr vermerkte Befreiungen vom System zum Jahreswechsel automatisch gelöscht werden.  

Zusatzfelder - in einigen wenigen Fällen sind bei der Erfassung eines Behandlungsscheins weitere Angaben erforderlich. Die entsprechenden Felder stehen daher erst nach Klick auf den Link “Zusatzfelder” zur Verfügung.
  • Unfall/Unfallfolgen: Der überweisende Vertragsarzt teilt dem auf Überweisung tätig werdenden Arzt durch Ankreuzen des Unfallfeldes mit, wenn die Behandlung aufgrund oder als Folge eines Unfalles erforderlich wird, damit die Krankenkassen ggf. Kosten gegenüber Dritten geltend machen können.   
  • Befreiung nach § 16 SGB V: Ein eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V besteht bei Versicherten, die mit der Zahlung der von Ihnen selbst zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge im Rückstand sind. Selbstzahler können beispielsweise freiwillige Mitglieder, Studenten, Rentenantragsteller sowie die neue Gruppe der bislang Nichtversicherten sein.
  • Bei weiblichen Patientinnen voraussichtliches Datum der Entbindung: Bei der Abrechnung von Leistungen nach den Richtlinien der Mutterschaftsvorsorge muss der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben werden. Eine fehlende Angabe kann zur Aberkennung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge führen.



Überweisung (0102 Überweisung)

Handelt es sich bei der neuen Episode um eine Überweisung, sind zusätzliche Informationen zu erfassen, um beispielsweise zu dokumentieren, wer die Überweisung ausgestellt hat.



Abrechnungsgebiet - mit dieser Auswahl geben Sie an, zu welchem Abrechnungsgebiet eine erbrachte Leistung eines Arztes gehört. Die Eingruppierung hat Auswirkungen auf die Abrechnung. Jede KV legt fest, welche Leistung zu welchem Abrechnungsgebiet gehört. RED zeigt Ihnen die jeweils zulässigen Abrechnungsgebiete an. Das Abrechnungsgebiet hängt von der gewählten Scheinuntergruppe ab.

Gibt es für die Auswahl des Abrechnungsgebietes nur eine Möglichkeit, wird dieses vorbelegt und grau unterlegt angezeigt. Sie können über den Link “Alle” aber immer auch ein Abrechnungsgebiet auswählen, welches in Ihrer KV nicht zulässig ist. RED wird Ihnen zwar eine Warnmeldung zeigen, Ihre Auswahl aber respektieren. Haben Sie ein unzulässiges Abrechnungsgebiet ausgewählt, kann es allerdings Probleme in der KV-Abrechnung geben.

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Episode von-bis - diese Datumsangabe gibt die Gültigkeit des Behandlungsscheins an. In der Regel gilt ein Schein vom Datum des Einlesens bis zum Ende des Quartals, und dementsprechend wird RED diese Auswahlfelder vorbelegen. In einigen Fällen gibt es jedoch abweichende Gültigkeiten, die hier erfasst werden können.

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Zusatzfelder - in einigen wenigen Fällen sind bei der Erfassung eines Behandlungsscheins weitere Angaben erforderlich. Die entsprechenden Felder stehen daher erst nach Klick auf den Link “Zusatzfelder” zur Verfügung.
  • Unfall/Unfallfolgen: Der überweisende Vertragsarzt teilt dem auf Überweisung tätig werdenden Arzt durch Ankreuzen des Unfallfeldes mit, wenn die Behandlung aufgrund oder als Folge eines Unfalles erforderlich wird, damit die Krankenkassen ggf. Kosten gegenüber Dritten geltend machen können.   
  • Befreiung nach § 16 SGB V: Ein eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V besteht bei Versicherten, die mit der Zahlung der von Ihnen selbst zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge im Rückstand sind. Selbstzahler können beispielsweise freiwillige Mitglieder, Studenten, Rentenantragsteller sowie die neue Gruppe der bislang Nichtversicherten sein.
  • Bei weiblichen Patientinnen voraussichtliches Datum der Entbindung: Bei der Abrechnung von Leistungen nach den Richtlinien der Mutterschaftsvorsorge muss der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben werden. Eine fehlende Angabe kann zur Aberkennung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge führen.


Belegärztliche Behandlung (0103)

Handelt es sich bei der neuen Episode um eine Behandlung durch einen Belegarzt, sind zusätzliche Informationen zu erfassen. Viele der notwendigen Eingaben gleichen denen bei einer Überweisung.


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Stationäre Behandlung von-bis - da der Belegarzt sein Honorar über die Kassenärztliche Vereinigung erhält, die Unterkunft, Pflege und Verpflegung des Patienten aber vom Krankenhaus mit den Kostenträgern als belegärztliche DRGs abgerechnet wird, ist es wichtig, anzugeben, in welchem Zeitraum die stationäre Behandlung stattgefunden hat. Leistungen, die der Belegarzt am Tage der stationären Aufnahme des Patienten erbringt, gehören zur stationären Behandlung, auch wenn die Leistungen in der Praxis (Sprechstunde des Belegarztes) erbracht werden.


Notfall/Vertretung (0104)

Handelt es sich bei der neuen Episode um einen Notfallschein, sind neben der Scheinuntergruppe und dem Abrechnungsgebiet nur noch der weiterbehandelnde Arzt und der Gültigkeitszeitraum zu erfassen.


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