Versicherte ab 18 Jahren müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlung leisten.
Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen.
Für Arzneimittelverschreibungen gesetzlich Versicherter gilt, dass die Zuzahlungspflicht entfällt
- bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden,
- bei Verordnungen zulasten eines Unfallversicherungsträgers
- in den Fällen, in denen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht (z. B. Härtefallregelung) nachgewiesen wird.
Die Befreiung kann zum Patienten im Episodenmanager unter der Funktion "Zuzahlungsstatus bearbeiten" verwaltet werden.
Rufen Sie die Funktion über das Action-Menü (drei Punkte) auf und geben hier die entsprechenden Daten, die auf der Befreiungskarte aufgeführt sind ein.
Die Befreiung kann jeweils nur bis um Ende des Jahres eingetragen werden. Wird eine Befreiung eingetragen, sehen Sie die Information im Patientenheader.