Die Versicherten-Identifikation, oft auch als Krankenversicherten-Nummer bezeichnet, wird von den Kostenträgern verwendet, um die bei ihnen versicherten Patienten eindeutig zu identifizieren. Leistungserbringer, die ihre Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der jeweils zuständigen Krankenkasse abrechnen wollen, sollten die Versicherten-Identifikation daher immer angeben. Die Versicherten-Identifikation ist Bestandteil der Daten der elektronischen Gesundheitskarte oder der Krankenversicherungskarte.
Regulär versicherte Patienten haben auf ihrer Elektronischen Gesundheitskarte eine 10-stellige Nummer, die mit einem Buchstaben beginnt. Diese wird einmalig vergeben und bleibt lebenslang gleich, auch bei Wechsel der Krankenkasse. Patienten, die über Sonstige Kostenträger versichert sind, verwenden weiter die Krankenversicherungskarten. Diese Patienten haben eine Nummer ohne Buchstaben, die zwischen neun und zwölf Stellen lag sein kann.
Die Versicherten-Identifikation ist auf den Vorderseiten der Elektronischen Gesundheitskarte und der Krankenversichertenkarte aufgedruckt.
Die Versicherten-Identifikation muss im Ersatzverfahren nur erfasst werden, wenn sie z.B. auf einem Umdruck der Personendaten vorliegt (z.B. Personalienfeld auf einer Überweisung). Sie finden die Versicherten-Identifikation im Personalienfeld in der Zeile "Kostenträgerkennung". Ist die Versicherten-Identifikation nicht bekannt, darf keine Angabe erfolgen.