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Der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Grundsatz ist, dass die Verordnung von Arzneimitteln  dem Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung unterliegt.

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