Durchführung der Videosprechstunde
Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses stellt die KBV die folgenden Anforderungen an die Durchführung einer Videosprechstunde
- Ärzte müssen für die Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation mit dem Patienten gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht vom Patienten.
- Der Klarname des Patienten muss für den Arzt erkennbar sein.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Dieser Punkt wird von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein. Auch dieser Punkt wird selbstverständlich von RED Connect Videosprechstunde erfüllt.
Abrechnungsvoraussetzungen
Videosprechstunden für gesetzlich Versicherte können aktuell über EBM nur bei bestimmten Anlässen und von bestimmten Arztgruppen abgerechnet werden.
Visuelle postoperative Verlaufskontrolle einer Operationswunde
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von Dermatose(n), auch nach strahlentherapeutischer Behandlung
- Visuelle Verlaufskontrolle einer/von akuten, chronischen und/oder offenen Wunden
- Visuelle Beurteilung von Bewegungseinschränkungen/-störungen des Stütz- und Bewegungsapparates, auch nervaler Genese, als Verlaufskontrolle
- Beurteilung der Stimme und/oder des Sprechens und/oder der Sprache als Verlaufskontrolle
- Anästhesiologische, postoperative Verlaufskontrolle
Folgende Fachärzte dürfen ab 1. April 2017 Videosprechstunden durchführen und abrechnen:
Hausärzte
- Kinder- und Jugendärzte
- Anästhesisten
- Augenärzte
- Chirurgen
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen
- Neurologen, Nervenärzte und Neurochirurgen
- Orthopäden
- Gynäkologen
- Dermatologen
- Fachärzte für Innere Medizin
- Psychiater
- Urologen
- Phoniater und Pädaudiologen
- Fachärzte für physikalische und rehabilitative Medizin
- Strahlentherapeuten
EBM-GOP
Videosprechstunden sollen eine persönliche Vorstellung in der Praxis nicht ersetzen. Die Konsultation ist deshalb Inhalt der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale und somit nicht gesondert berechnungsfähig.
01450 Technik- und Förderzuschlag
Zuschlag von 4,21 Euro für jede Videosprechstunde. Wird für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal gezahlt, auch mehrmals im Behandlungsfall.
01439 Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde
Sucht ein Patient oder eine Patientin in einem Quartal nicht die Praxis auf, und wird stattdessen eine Videosprechstunde durchgeführt, kann die GOP 01439 (Bewertung 88 Punkte) abgerechnet werden. Die GOP kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden, wenn der Patient in den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal in der Praxis persönlich vorstellig geworden ist und die Verlaufskontrolle durch dieselbe Praxis erfolgt wie die Erstbegutachtung.
Außerdem wurde für eine Reihe von GOP, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzen, vereinbart, dass einer dieser Kontakte auch in einer Videosprechstunde stattfinden kann. Dies gilt für folgende GOP: 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, 18330, 18340.
→ Abrechnung der Videosprechstunde > Artikel im Allgemeinarzt online
Beantragung
KV Bayerns
KV Berlin
→ Antragsformular für teilnehmende Praxen
KV Niedersachsen
KV Nordrhein
→ Merkblatt Teilnahme an der Videosprechstunde
KV Rheinland-Pfalz
Die Durchführung der Videosprechstunden muss bei der KV RLP beantragt werden.
KV Sachsen
KV Thüringen
KV Westfalen-Lippe