Der Belegarzt ist ein nicht am Krankenhaus angestellter Vertragsarzt, der berechtigt ist, seine Patienten in so genannten Belegbetten stationär oder teilstationär zu behandeln. Der Belegarzt kann hierfür die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses nutzen, erhält aber keine Vergütung durch das Krankenhaus.
Typische Belegärzte sind Hals-, Nasen- und Ohrenärzte, Orthopäden, Urologen oder Augenärzte. Darüber hinaus sind Gynäkologen vor allem in der Geburtshilfe vielfach neben ihrer Tätigkeit in der ambulanten Praxis auch als Belegärzte in Krankenhäusern tätig. Für die Nutzung der Krankenhauseinrichtungen zahlt der Belegarzt einen vereinbarten Betrag an die Klinik.