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Viele chirurgische Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Arthroskopien, Kataraktoperationen und Biopsien.Sämtliche solcher Operationen und stationsersetzenden Eingriffe, die ambulant durchgeführt werden können, sind in einem Katalog aufgelistet. Diesen haben die KBV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zusammengestellt.
Darüber hinaus vereinbaren sie für diese Leistungen einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Für das ambulante Operieren benötigen Vertragsärzte eine Genehmigung ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
Zudem gelten spezielle Qualitätssicherungsmaßnahmen, die in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten sind. Das ambulante Operieren und sogenannte stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus, die nicht notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlungen vermeiden, sind in einem Vertrag zwischen der KBV, dem GKV-Spitzenverband und der DKG nach Paragraf 115b Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches geregelt.
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