LANR/BSNR
Sollen für gesetzlich Versicherte Leistungen abgerechnet werden, müssen diese mit einer lebenslangen Arztnummer (LANR) und einer Betriebsstättennummer (BSNR) gekennzeichnet werden. Diese beiden Nummern erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen kassenärztlichen Vereinigung.
Kartenleser
Gesetzlich Versicherte erhalten als Nachweis ihrer Versicherung von ihrem Kostenträger eine elektronische Gesundheitskarte. Um einen Patienten in RED Medical anzulegen, müssen Sie daher die Daten seiner Versichertenkarte mit einem Lesegerät einlesen.
Mit RED Medical können Sie alle zertifizierten Lesegeräte einsetzen, wobei nicht alle Lesegeräte von allen Rechnern unterstützt werden. Bitte prüfen Sie vor der Anschaffung eines Geräts unsere Liste der zugelassenen Kartenleser.
KV-Ident-Verfahren
Um Ihre Abrechnungsdaten an die KVB zu übertragen, wird das elektronische → KV-Ident-Verfahren verwendet. Um die Identität des Teilnehmers zu prüfen, muss er sich zusätzlich zu seiner KVB-Benutzerkennung (Benutzername und Kennwort) beim Einloggen in das Mitgliederportal "Meine KVB" mit Hilfe eines von einem "Token" generierten Einmal-Passworts identifizieren. Der hierzu benötigte Token muss → bei der KVB bestellt werden.