Die Leistungsziffern für die gesetzliche und private Abrechnung werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Bundesärztekammer definiert. 

Wir erhalten diese quartalsweise und stellen sie zu Quartalsbeginn jeweils aktuell zur Verfügung. Es kommt aber immer wieder vor, dass im gesetzlichen Bereich kurzfristig neue Ziffern zur Kennzeichnung von speziellen Sachverhalten eingeführt werden, oder im privaten Bereich Ziffern für spezielle Abrechnungen benötigt werden. In diesen Fällen können Sie eigene Leistungsziffern anlegen.


EBM-Leistung


GOÄ-Leistung


Weiterführende Informationen

EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab


RED Lexikon - GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)


RED Lexikon - Analogziffer