In Deutschland wird Psychotherapie für gesetzlich Versicherte durch die gesetzlichen Krankenkassen für die anerkannten Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und psychoanalytische Psychotherapie finanziert. Behandelnde Therapeuten müssen eine Kassenzulassung für eines dieser Verfahren haben. Grundsätzlich darf eine Psychotherapie erst begonnen werden, wenn ein Antrag auf Kostenübernahme durch den Kostenträger bewilligt wurde. Davon ausgenommen sind sog. "probatorischen Sitzungen", die dem Kennenlernen von Patienten und Therapeuten dienen und die über eine Überweisung oder die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können. Die Kostenübernahme wird für eine begrenzte Anzahl von Stunden bewilligt, wobei sich die Kostenträger an den Vorgaben der Psychotherapierichtlinie des GbA orientieren müssen.
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