Ein Ringversuch oder Ringvergleich bzw. Laborleistungstest ist eine Methode der externen Qualitätssicherung für Messverfahren sowie Mess- und Prüflaboratorien. Durchgeführt werden die Ringversuche von Referenzinstitutionen, die von der Bundesärztekammer beauftragt werden.
Die Referenzinstitutionen versenden jeweils mindestens zwei Ringversuchsproben direkt an die Praxen und Laboratorien (Ringversuchsteilnehmer). Die Ringversuchsproben enthalten definierte Konzentrationen (Zielwerte) bestimmter Messgrößen. Der Ringversuchsteilnehmer bestimmt seinerseits die Konzentration der jeweiligen Messgrößen, beispielsweise Glukose, unter Routinebedingungen und übermittelt die Ergebnisse zurück an die Referenzinstitutionen. Die Ergebnisse werden dann von den Referenzinstitutionen anhand wissenschaftlicher Kriterien bewertet.
Liegen die Messwerte innerhalb der jeweiligen Bewertungsgrenzen, erhält der Teilnehmer von den Referenzinstitutionen ein Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass der Ringversuch für diese Messgröße bestanden wurde. Die Zertifikate berechtigen den Arzt, diese Leistungen als Kassenleistung zu erbringen und abzurechnen. Sie sind elektronisch im Rahmen der KVDT-Abrechnung an die Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln. Ausgenommen von der Ringversuchspflicht ist die Verwendung sogenannter Unit-use-Reagenzien im Rahmen der patientennahen Sofortdiagnostik.