In bestimmten Fällen ist es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, das Direktzuweisungsverbot zu umgehen und eine Arzneimittelverordnung direkt an eine bestimmte Apotheke zu senden. Als Versandweg ist hierbei KIM vorgesehen; die KIM-NAchricht der Arztpraxis enthält dann alle Informationen, mit denen in der Apotheke die Verordnungen vom E-Rezept-Fachdienst abgerufen werden können. RED telematik safe ist in der Lage, eingehende KIM-Nachrichten zu empfangen, automatisch zu verarbeiten und die Ergebnisse direkt in der Liste der Verordnungen darzustellen. 


Um neue KIM-Nachrichten mit Direktzuweisungen abzurufen, klicken Sie auf den Link Direktzuweisungen abrufen


RED holt dann die neuen KIM-Nachrichten des festgelegten KIM-Kontos ab und stellt diese in der Liste der Verordnungen dar. RED holt allerdings nicht die eigentlichen Verordnungen aus dem E-Rezept-Fachdienst ab, so dass der Inhalt der Verordnung nicht bekannt ist. 

Wurde eine KIM-Nachricht erfolgreich verarbeitet, können Sie durch Klick auf den Link Barcode anzeigen wie gewohnt den in der Nachricht enthaltenen Abrufcode als Barcode darstellen und so direkt in die Warenwirtschaft übernehmen.


Voraussetzung für den Empfang von Direktzuweisungen ist eine KIM-Einrichtung. Für diese muss zunächst das sogenannte KIM-Client-Modul eingerichtet werden. Hier empfiehlt sich die KIM-Lösung von RED medical, bei der das KIM-Clientmodul im Rechenzentrum betrieben wird. Ist das KIM-Clientmodul eingerichtet, muss in RED ein Benutzerkonto angelegt werden, in dem die Daten des Clientmoduls eingetragen werden → RED medical classic - KIM


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