Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie arbeiten im Unterschied zu den Pflichtkassen auf Bundesebene. Der Begriff selbst verdeutlicht, dass diese Krankenkassen zunächst lediglich als Alternative für die so genannten Primärkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen) zugelassen waren. Heute ist das Recht der Ersatz- und Primärkassen weitgehend angeglichen. Zu den Ersatzkassen zählen
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